Die WWTF Richtlinien sehen eine Mindestanzahl von zwei Gutachten pro Antrag vor. In der Regel holt der WWTF 3, meistens 4 Gutachten pro Antrag ein. Für die Auswahl der Gutachter*innen sind fachliche Nähe zum Antragsthema sowie Forschungserfahrung zentrale Auswahlkriterien. Die Gutachter*innen werden ausschließlich international gesucht und dürfen bei ihrer Bewertung nicht befangen sein (i.d.R. keine laufenden Kooperationen, keine Ko-Publikationen der letzten 5 Jahren).
Antragsteller*innen können im Rahmen der Antragstellung Gutachter*innen vorschlagen. Den Großteil der Gutachter*innen schlägt die Jury vor. Die Gutachten werden von der WWTF Geschäftstelle eingeholt. Alle Gutachten werden in anonymisierter Form den Antragsteller*innen bei der Kommunikation der Entscheidung zur Verfügung gestellt.